"Künftig wird in der Apotheke mit Hilfe der e-card kontrolliert, ob sich das neue Medikament auch mit den bisher schon verschriebenen verträgt, ob Unvereinbarkeiten oder Wechselwirkungen zu befürchten sind. Schon 2007 wurde in Salzburg dazu ein Pilotprojekt durchgeführt, das ganz klar zeigte, wie wichtig eine solche Überprüfung ist. Immerhin geht es um die Sicherheit für Patientinnen und Patienten, aber auch um Kosteneinsparungen, weil teure Doppelmedikationen verhindert werden. Zusätzlich werden auch rezeptfreie Medikamente auf Unvereinbarkeiten mit bisher schon eingenommenen Medikamenten überprüft", erklärt Ingrid Korosec, Stellvertreterin von Bundesobmann Khol und Vorsitzende des Wiener Seniorenbundes.
Ab Herbst sollen in drei Pilotregionen in Österreich Apotheken, Arztpraxen und Spitäler eine Anbindung an die neue E-Medikation erhalten. Dabei werden alle rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimittel eines Patienten auf freiwilliger Basis in der Apotheke erfasst. Kommt es zu einer angezeigten Wechselwirkung, sehen der behandelnde Arzt oder das Spital auf einen Blick, um welches Arzneimittel es sich handelt. Treten keine Wechselwirkungen auf, erscheint auch kein Hinweis in der Datenbank. "Der behandelnde Arzt sieht alles, was für die Therapie des Patienten notwendig ist", so Mag. pharm. Leopold Schmudermaier, Wirtschaftssprecher und Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
Eine umfassende Liste aller Arzneimittel auch ohne Wechselwirkungen lehnt die Apothekerkammer aus Datenschutzgründen strikt ab, da es sich um sehr sensible Daten handelt. Sie stellt sich vielmehr auf die Seite der Patienten: "Wir werden nicht zulassen, dass aus einem Patienten ein gläserner Patient wird. Wenn jemand ein Vitaminpräparat kauft, das keine Wechselwirkungen verursacht, sollte das weiterhin in der freien Entscheidung des Patienten liegen", stellt Schmudermaier klar.
Quelle: ots 10.3. 2010/ Österreichischer Seniorenbund/ Österreichische Apothekerkammer |