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News > Behindertenparkplätze ab 2014 für blinde Menschen zugänglich

"Bundessozialamt stellt in Hinkunft alleine Behindertenpark-Ausweise aus

Behindertenparkplätze stehen ab dem 1.1.2014 auch Begleitfahrzeugen von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen zur Verfügung. Am Dienstag wurde eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Ministerrat beschlossen. Damit geht eine langjährige Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) in Erfüllung.

"Mobilitätseingeschränkte Menschen können somit möglichst nahe bei ihrem Bestimmungsort abgesetzt werden, was das selbstbestimmte Leben enorm erleichtert", freut sich Dr. Markus Wolf. Gleichzeitig weist der BSVÖ-Präsident Aussagen in der Stellungnahme einer Selbsthilfeorganisation von querschnittgelähmten Menschen zurück. Darin heißt es, dass bei blinden Menschen - im Gegensatz zu RollstuhlfahrerInnen - die Notwendigkeit nach mehr Platz beim Ein- und Aussteigen nicht gegeben sei. Zudem könnten blinde Menschen nicht Autofahren und seien nur am Erhalt von Steuervorteilen, einer Gratis-Autobahnvignette sowie dem gebührenfreien Parken in Kurzparkzonen interessiert. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.blindenverband.at/home/573
Quelle: BSVÖ Newsletter Woche 07.12.2012


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