Suchmenü ausblenden



Suchmenü einblenden

News > Oberhauser: Wiedereingliederungsgesetz ermöglicht sanften Wiedereinstieg nach langem Krankenstand

"Gesundheitsministerin erfreut über „wichtige sozialpolitische Neuerung“

Wien (OTS) - Vergangene Woche wurde das „Wiedereingliederungsteilzeitgesetz“, das in Zusammenarbeit von Gesundheits- und Sozialministerium erarbeitet wurde, in Begutachtung geschickt. Dieses Gesetz ermöglicht Personen, die sich über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Wochen) in Krankenstand befunden haben, durch die vorübergehende Reduktion der Normalarbeitszeit den „sanften Wiedereinstieg in den Berufsalltag“, freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über diese „wichtige sozialpolitische Neuerung“. ****

Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Personen neben dem aliquot zustehenden Entgelt für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit eine Geldleistung der Krankenversicherung erhalten, nämlich das Wiedereingliederungsgeld. „Da die Summe aus Teilentgelt und Wiedereingliederungsgeld höher ist als das im Krankenstand bezogene Krankengeld, besteht auch ein finanzieller Anreiz für den Abschluss einer Wiedereingliederungsteilzeit“, erläutert die Ministerin.

Oberhauser betont, dass es dabei keinesfalls um einen „Teilzeitkrankenstand“ gehe. „Personen, die Grippe haben oder sich ein Bein gebrochen haben, sollen sich natürlich weiterhin auskurieren. Doch für Personen, die länger im Krankenstand waren – beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Krebserkrankung – ist es oftmals besser, zunächst weniger Stunden zu arbeiten und das Pensum langsam zu steigern, als gleich wieder voll einzusteigen“, sagt Oberhauser. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Philipp Lindner, BA
Pressesprecher
+43 1 71100 644511
philipp.lindner@bmgf.gv.at
www.bmgf.gv.at
Facebook: www.bmgf.gv.at/facebook

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BMG0001"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160929_OTS0187/ober...
Quelle: OTS0187, 29. Sep. 2016, 14:24


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung