Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Selbsthilfe-Gruppen/Organisationen (SHO), die der nachstehenden Definition entsprechen: 1. Eine SHO ist ein Zusammenschluss von Menschen, die unter ähnlichen Problemen leiden und gemeinsam versuchen, diese selbst zu bewältigen. 2. Eine SHO definiert sich u.a. durch Eigeninitiative, Selbstorganisation und Selbstbestimmung. Mitglieder von Selbsthilfe-Organisationen schließen sich aus eigenem Antrieb zusammen, sie legen ihre Treffen und Themen selbst fest, und sie treffen ihre Entscheidungen selbst. 3. Eine SHO ist nicht „professionell: Sie versteht sich nicht als Dienstleister und bietet weder Beratung noch Therapie. Selbsthilfe-Organisationen wollen professionelle Dienstleistung, Beratung und Therapie nicht ersetzen, sondern ergänzen. 4. Eine SHO stellt einen ideellen und freiwilligen Zusammenschluss dar. Das bedeutet, dass sie nicht gewinnorientiert arbeitet, und dass ihre Mitglieder sich aus eigenem Antrieb am Gruppenleben beteiligen. |
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