"[...] Für vier Einrichtungen soll auf Grund medizinischer und gesundheitsplanerischer Gesichtspunkte das Designationsverfahren ehestmöglich eingeleitet werden. Das wurde in der Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission am 30. Juni 2017 beschlossen. Vor Einleitung eines Bewerbungsverfahrens ist von allen Einreichungs-Kandidaten die Zustimmung der Länder, der Träger und aller relevanten Akteure zwingend einzuholen.
- Dermatologie Med. Univ. Innsbruck als Expertisezentrum für Genodermatosen (seltene genetisch bedingte Hautkrankheiten) mit Schwerpunkt Ichthyosen (Verhornungsstörungen)
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie PMU Salzburg als Expertisezentrum für kraniofaziale Anomalien (Missbildungen Schädel- und Gesichtsbereich)
- Pädiatrie AKH Wien, Kinderorthopädie Speising, Innere Medizin Hanusch und Innere Medizin BHS Wien als Expertisezentrum für Knochenerkrankungen, Störungen des Mineralhaushaltes und Wachstumsstörungen
- Orthopädie Med. Univ. Graz als Expertisezentrum für maligne Knochen- und Weichteiltumore
Zwei weitere Einrichtungen werden im Herbst 2017 für ein Designationsverfahren festgelegt werden [...]"
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https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Krankheiten/Seltene_E...Quelle: www.bmgf.gv.at 04.07.2017
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