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15 News gefunden


In der Nacht von 7. auf 8.8. hat unsere Technik weitreichende Verbesserungen vorgenommen :-)

► Zur besseren Eingrenzung von Suchergebnissen, hat unsere Technik den ZUSATZ-FILTER in der ExpertInnen-Suche neu gestaltet. Der neue, userfreundliche Zusatz-Filter bietet zusätzliche Suchoptionen und eine MEHRFACHAUSWAHL von Regionen, Arbeitsschwerpunkten, Methoden, Zusatzbezeichnungen, Settings, Sprachen und Zielgruppen.
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Ihr bestNET.Team
bestNET.Features

"Derzeit sind österreichische Firmen wieder verstärkt mit Angeboten für Eintragungen in Nachschlagewerken konfrontiert, die per Fax oder E-Mail an österreichische Firmen versandt bzw. auch telefonisch beworben werden. Nur bei genauerer Prüfung erkennt man, dass es sich hier um völlig unbekannte Verzeichnisse handelt, die mit seriösen Anbietern wie z. B. HEROLD Business Data, Herausgeber der österreichischen Telefonbücher und Gelben Seiten als Printausgabe, online unter HEROLD.at oder auch am Handy, nichts zu tun haben. Mit der Unterschrift geht man meist mehrjährige Verträge ein und verpflichtet sich zu beträchtlichen Zahlungen.

Die schriftlichen oder telefonischen Angebote sind immer nach demselben Muster aufgebaut: dem Empfänger wird eine Einschaltung in einem Branchenverzeichnis bzw. Firmenbuch angeboten. Eine Verwechslungsgefahr mit anerkannten Anbietern ist dabei durchaus gewünscht und wird mit Namen insbesondere in Verbindung mit den Begriffen „Gelbe Seiten", „Gelbes Branchenbuch", „Firmenverzeichnis" oder sogar Bestandteilen des Firmennamens bekannter Anbieter unterstützt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 48/2012

"Die werbenden Firmen Herolds Medienverlag, S.L. und IHG Business Data S.L. sind Fake-Unternehmen und stehen in keinem Zusammenhang mit der HEROLD Business Data GmbH.

Beide Unternehmen geben zwar eine Postfach-Adresse in 5071 Wals-Himmelreich
sowie nahezu idente Fax-Nummern mit Salzburger Vorwahl an, haben aber ihren
Firmensitz in Spanien. Für gerichtliche Auseinandersetzungen gilt der Gerichtsstand
Madrid. Damit ist die rechtliche Durchsetzbarkeit allfälliger Ansprüche im Fall eines
Vertragsabschlusses sehr schwierig. Überdies kann man aufgrund der jeweils auf den
Zuschriften rückseitig abgedruckten AGBs und der darin enthaltenen
Gerichtsstandvereinbarung sowie der Anwendung von spanischem Recht in Spanien
geklagt werden [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...

"Mediengesetz-Novelle tritt am 1. 7. 2012 in Kraft

Völlig überraschend und ohne vorhergehende Begutachtung hat der Nationalrat eine Mediengesetz-Novelle beschlossen, die eine deutliche Verschärfung im Hinblick auf die Offenlegungspflichten (umgangssprachlich auch: Impressum) für periodische Medien bringt. Das betrifft nicht nur Zeitungen, sondern auch „periodische elektronische Medien“, also Newsletter und Websites.

Schon bisher waren auf Grund des Mediengesetzes (MedienG) folgende Angaben zu machen:

Angaben für kleine Websites/kleiner Newsletter
Darunter versteht man Websites/Newsletter, die nur eine Präsentation des Medieninhabers (zB ein bloßer Webshop), aber keine redaktionellen Beiträge, die die öffentliche Meinung beeinflussen, enthalten (§ 25 Abs 5 MedienG).

Name/Firma des Medieninhabers
Unternehmensgegenstand
Wohnort/Sitz des Medieninhabers

Für kleine Websites/kleine Newsletter gibt es keine Änderungen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 19.4.2012
Gesetz

Unsere Technik hat in einem sehr aufwendigen Projekt die Fachliteratur-Anzeige völlig neu gestaltet.
Die Bücher werden jetzt in einer kompakteren Liste dargestellt -
so macht das Stöbern richtig Freude :-)
Machen Sie sich doch selbst ein Bild davon unter -> "Literatur"

Auf dieser Seite werden Bücher die von unseren ExpertInnen bewertet oder kommentiert wurden, in zufälliger Reihenfolge eingeblendet.
Beim Klick auf das jeweilige Buch finden Sie die Bewertung bzw. den Kommentar der/des Expertin/en.

Nach wie vor können Sie ganz gezielt nach ExpertInnen mit Fachliteratur-Empfehlungen bzw.
nach Fachliteratur mit Kommentaren/Empfehlungen suchen.

Ebenfalls NEU:
Die Fachliteratur wird auch bei einer Stichwortsuche berücksichtigt!

Ab sofort haben unsere ExpertInnen auch wieder die Möglichkeit ihre Fachliteratur-Tipps im bestNET.ServiceCenter einzutragen :-)

Ihr bestNET.Team
bestNET.Features

Auch nach dem Relaunch nutzt surfmed.at die bestNET.Datenbank!

Das Internet-Portal surfMED, eine der größten österreichischen Gesundheitsseiten,
verwendet ab sofort wieder die bestNET-Suchen auf der surfMED-Seite.
Die BesucherInnen von surfMED at können direkt auf auf www.surfmed.at
nach ExpertInnen aus den Bereichen Gesundheit/Therapie/Beratung suchen
und greifen dabei direkt auf den bestNET.Eintrag zu.

Das bedeutet:
Wenn Sie auf den bestNET.Portalen in einer der nachstehenden Berufsgruppen geführt sind,
dann wird Ihr bestNET.Eintrag ab sofort auch wieder auf www.surfmed.at gefunden.
Beratungsstellen
ErgotherapeutInnen
LebensberaterInnen
LogopädInnen
Medizinische Einrichtungen/Ärzte
PhysiotherapeutInnen
PsychologInnen
PsychotherapeutInnen
Selbsthilfe-Organisationen
Senioren- und Pflegeheime
SupervisorInnen

ExpertInnen mit einem bestNET.Ticket
profitieren von dieser Kooperation natürlich noch mehr:
Sie werden auch bei surfMED besser gefunden und nutzen die Vorteile Ihres Tickets nun auch wieder auf www.surfmed.at - ohne Mehrkosten:
Vorrreihung, Bildeintrag, direkte Verlinkung zur Homepage, mehr Arbeitsschwerpunkte, Freie Plätze...

Ihr bestNET.Team ...
bestNET.Features

Thema: Gesundheitspotentiale: erkennen, nutzen, pflegen!

Der ÖGKV mit dem Landesverband Vorarlberg veranstaltet den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegekongress im Juni 2013 in Bregenz.

Wir bieten die Möglichkeit, bei diesem Kongress, als Referent, bzw. Aussteller bei der Industrieausstellung mit zu wirken. Diesbezüglich bitten wir um eine Kontaktaufnahme, damit gegenseitige Erwartungen, sowie Möglichkeiten besprochen würden können.
Sie erreichen uns per Mail unter: office@oegkv.at
oder per Telefon: 0650 8125190

Im Namen des Kongressteams
Halbeisen Beate
Landesvorsitzende
ÖGKV Landesverband Vorarlberg ...
Call for papers

"Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register

Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden.

Was versteht man unter „Erlagscheinwerbung“?

Bei der „Erlagscheinwerbung“ handelt es sich um eine Werbemethode, die darauf basiert, vorwiegend Eintragungen in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register bzw. entgeltliche Inseratschaltungen in der Form zu bewerben, dass Erlagscheine, Rechnungen, Korrekturabzüge oder dergleichen versandt werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen!

Tatsächlich wird mit der Überweisung oder unterfertigten Rücksendung eines Formulars aber erst der „Vertrag“ abgeschlossen, was freilich nur im Kleingedruckten ersichtlich und überdies meist missverständlich formuliert ist. Solcherart zu Stande gekommene „Verträge“ gelten üblicherweise gleich für mehrere Jahre und müssen noch fristgerecht gekündigt werden, wenn eine „Vertragsverlängerung“ nicht gewollt ist.

In vielen Fällen werden auch tatsächlich geschaltete Inserate von unseriösen Anbietern schlicht kopiert und um Korrektur ersucht, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um die bereits vereinbarte Einschaltung. In Wahrheit liegt dann aber bei genauer Durchsicht ein neues Angebot eines anderen Verlages vor!

Die Kosten solcher Einschaltungen sind im Hinblick auf den „Werbewert“ meist völlig unverhältnismäßig (meist ca. € 800,- netto pro Jahr). Nicht selten enthalten solche Register, die häufig auch im Internet auftreten, lediglich eine Auflistung irregeführter Unternehmen.

Zulässig wäre diese Werbe- und Akquirierungsmethode nur dann, wenn eindeutig und unmissverständlich auf den Angebotscharakter dieser Aussendung hingewiesen wird. Die Judikatur ist diesbezüglich allerdings sehr streng, der bloße Hinweis „Offert“, „Einschaltungsangebot“ oder dergleichen allein reicht regelmäßig nicht aus. ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 11.04.2011
Newsletter

Der bestNET.Veranstaltungskalender erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Alleine dieses Jahr wurden schon mehr als 1.800 Ankündigungen neu in den bestNET.Veranstaltungskalender eingetragen.

Wenn Sie Ihre Zielgruppen treffsicher über Ihre Seminare, Workshops, Vorträge, Trainings, etc. informieren wollen, dann sollten Sie dieses kostenlose bestNET.Service nutzen.

Im bestNET.ServiceCenter im Menü-Punkt "Veranstaltungen"
können Sie jederzeit Ihre Ankündigungen selbst online eintragen.

Ihre Vorteile:

* Ihr bestNET.Eintrag wird mit dem Zusatz "Veranstaltungen" versehen
und wird damit für die User noch interessanter.

* Sie gewinnen zusätzliche Präsenz auf den bestNET.Portalen
und werden daher auch bei Google-Suchabfragen öfter gefunden.

* Sie können auch eine eigenes Profil als Referent/in anlegen
und werden dann auch unter www.ReferentInnen.at gefunden.

Im Nationalrat wurde das Abgabenänderungsgesetz 2010 beschlossen, das die umsatzsteuerlichen Meldeverpflichtungen neu regelt und Klein- und Kleinstunternehmen administrative Entlastungen und einen positiven Liquiditätseffekt bringt. Die Änderungen werden mit 01.01.2011 in Kraft treten.

Details erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: portal.wko.at 15.6.2010
Gesetz


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