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News > PsychotherapeutInnenverband fordert österreichweite Soforthilfe und Opferfonds für Missbrauchsopfer

Wien (OTS) - Sehr viele Missbrauchsopfer weisen auch noch im Erwachsenenalter schwere Folgeschäden auf, die mit massiven Beeinträchtigungen und Einschränkungen des gesamten Lebens einhergehen. Starke Ohnmachts-, Minderwertigkeits- und Schuldgefühle, Depressionen, Ängste, Selbstverletzungen, psychosomatische Erkrankungen, Suizidgefährdung, Flash Backs, Suchterkrankungen und Psychosen können die gravierenden Folgen sein. Darüber hinaus auch
sozialer Rückzug oder problematisches Beziehungs- und Sexualverhalten.

Traumatisierungen durch Missbrauchs- oder Gewalterfahrungen können manchmal über Jahrzehnte hinweg bestehen bleiben, besonders wenn die Opfer das Erlebte nicht verarbeiten konnten. Traumatisierung bedeutet seelischer Dauerstress, der sich nicht von selber abbaut. Dementsprechend gravierend sind die Langzeitfolgen.

Die aktuelle öffentliche Diskussion zum Thema sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen ist einerseits sehr begrüßenswert, weil sie helfen kann, Missbrauch und Misshandlung ans Licht zu fördern und die Gesellschaft dafür zu sensibilisieren. Die kollektive Aufdeckung fördert aber auch, wie PsychotherapeutInnen im ganzen Land berichten, häufig solche traumatisierenden Erlebnisse wieder zu Tage. Da tauchen Bilder und Szenen von damals plötzlich im Alltag wieder auf und wollen nun endlich ausgesprochen und verarbeitet werden.

Ernst gemeinte Aufarbeitung und professionelle Opferberatung erfordern klare Beratungsstrukturen, ExpertInnen-Wissen, Dokumentation und Soforthilfe!

Fachkundige Beratung erfordert:

- Personelle Besetzung der Hilfsstellen mit erfahrenen PsychotherapeutInnen und JuristInnen.
- Klare Rahmenbedingungen, die Unabhängigkeit von kirchlichen Einrichtungen und Verschwiegenheit der BeraterInnen sichern.
- Opfer dürfen nicht weg geschickt oder vertröstet werden, jeder Fall muss anonymisiert dokumentiert werden.
- Beratung, die Betroffenen hilft, für sich selbst klar zu werden, wie sie mit dem Erlebten weiter umgehen wollen und können.
- Was immer der Klärungsprozess erbringt, die Betroffenen sollten unkompliziert Hilfe erhalten! Das differenzierte Hilfsangebot muss jedenfalls die Möglichkeit zur Beratung, anonymisierte Falldokumentation, Betreuung rechtlicher Schritte und Psychotherapie enthalten.

Und was ist die Realität in Österreich?

- Statt bestehendes Erfahrungswissen planmäßig umzusetzen, tun Kommissionen, Plattformen und runde Tische nun so, als müsste man das Rad neu erfinden!
- Bestehende, hochqualifizierte Opferschutzeinrichtungen werden soeben personell und finanziell ausgehöhlt und sind dramatisch unterbesetzt!
- Erfahrene PsychotherapeutInnen bieten auch im niedergelassenen Bereich Behandlung und Beratung an. Aber auch hier gilt: Die Finanzierung ist nicht gesichert!

Was ist zu tun:

- Einheitliche Festlegung der Rahmenbedingungen für Opferhilfestellen und Kommissionen; Unabhängigkeit von der Kirche herstellen und sichern!
- Sofortige Einrichtung eines Opferhilfefonds, der Betroffenen einen raschen und unbürokratischen Zugang zur fachlich kompetenten Hilfe ermöglicht; Die Soforthilfe nur für die Bearbeitung der aktuellen Fälle erfordert nach Einschätzung von ExpertInnen zusätzliche finanzielle Mittel im Ausmaß von mindestens Euro 300.000,-.
- Zusätzlich sofortige bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Opferschutzeinrichtungen.
- Zusätzlich sofortige Finanzierung von Psychotherapie im niedergelassenen Bereich.
- Bei klarer Sachlage, sofortige Finanzierung der psychosozialen Versorgung und Therapie nach dem Verbrechensopferschutzgesetz (Bundessozialamt).

Der ÖBVP ist in der Lage, eine österreichweite Liste erfahrener PsychotherapeutInnen für die Soforthilfe, Erstberatung und Psychotherapie zu stellen. PsychotherapeutInnen arbeiten dabei mit Opferhilfsorganisationen, ÄrztInnen und JuristInnen zusammen.

Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.psychotherapie.at
Quelle: ots/ ÖBVP 31.3. 2010


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