Suchmenü ausblenden



Suchmenü einblenden
"Rasche Hilfe im Falle eines Schadens bietet der Patienten-Entschädigungsfonds. Ein Resümee anlässlich der 100. Sitzung.

Seit dem Jahr 2001 können Patienten in Niederösterreich nach katastrophalen Behandlungsschäden oder schwerwiegenden Komplikationen vom NÖ Patienten-Entschädigungsfonds finanzielle Abgeltungen erhalten. Anfang September trat die Entschädigungskommission feierlich zu ihrer 100. Sitzung zusammen, um Bilanz zu ziehen.

„Die Idee und Motivation zur Gründung der Kommission war, geschädigte Patienten in ihrem Unglück nicht alleine zu lassen, sondern ihnen eine außergerichtliche Institution an die Hand zu geben, die ihren Fall prüft und mit einer finanziellen Entschädigung mildert. Wir ergänzen und optimieren damit das bestehende Schadenersatzrecht und die außergerichtliche Streitbeilegung“, gibt der niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger, der auch Vorsitzender der Kommission ist, Einblick in die Geschichte der Institution. Die Niederösterreichische Ärztekammer mit ihrem damaligen Präsidenten Dr. Anton Strasser errichtete im Jahr 1989 eine Schiedsstelle zur Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen von Patienten aus Behandlungsfehlern. Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1994 schuf das Land Niederösterreich die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft.

„Mit diesen Einrichtungen war ein Quantensprung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus medizinischen Behandlungsfehlern verbunden. Bis zur Schaffung dieser Einrichtungen waren ärztliche Fehler oft unantastbar, frei nach dem Motto ‚eine Krähe hacke der anderen kein Auge aus‘“, erinnert sich HR Dr. Kurt Leitzenberger, Präsident des Landesgerichts St. Pölten i. R. und Vorsitzender der Schiedsstelle der NÖ Ärztekammer vom 1. August 1989 bis Ende 2009. Ab sofort stand für rechtsuchende Patienten die Möglichkeit einer unbürokratischen, kostenlosen und effizienten Verfolgung und Klärung ihrer Ansprüche offen – ein Weg, der in Zukunft sowohl den Patienten als auch den betroffenen Ärzten zeit-, kosten- und nervenraubende Gerichtsverfahren ersparen würde. [...]"

R. Haiden, Ärzte Woche 38/2012
© 2012 Springer-Verlag GmbH

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.springermedizin.at/gesundheitspolitik/?full=30503
Quelle: SpringerMedizin.at - Newsletter 27.09.2012


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung