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"Rückschritte zu befürchten - Viele Menschen mit Behinderungen sind auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) angewiesen. Die Rechtslage zur finanziellen Regelung dazu ist jedoch österreichweit nicht einheitlich. Noch regelt jedes Bundesland gesondert die monetäre Unterstützung seitens der öffentlichen Hand. Die BMS ist das letzte Netz, das Menschen in Notsituationen auffangen soll, deckt aber nur zeitlich begrenzt die mindesten Bedürfnisse eines Betroffenen ab, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.blindenverband.at/home/1570
Quelle: BSVÖ Newsletter Woche 24.11.2016


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