News > Tag der Muttersprachen: Kinder gehörloser Eltern haben Rechte |
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Am 21.02. wird alljährlich der Internationale Tag der Muttersprachen begangen "Kinder sollen nicht in die Situation kommen müssen, dass sie aufgrund des Mangels an professionellen ÖGS-DolmetscherInnen Dolmetschtätigkeiten leisten müssen." (Helene Jarmer, Geschäftsführerin des ServiceCenter ÖGS.barrierefrei) "Es ist alarmierend, wie oft schon junge Kinder aufgefordert werden, Gespräche für ihre Eltern zu übernehmen und bei Verständnisproblemen zwischen ÖGS und Deutsch zu vermitteln." Isabella Rausch Wien (OTS) - Die Gebärdenwelt veröffentlicht jährlich anlässlich des Tages der Muttersprachen Reportagen zu aktuellen Themen aus der Gebärdensprachgemeinschaft. Dieses Jahr ist das Kernthema „CODA – in zwei Welten leben“. CODA kommt aus dem englischen und bedeutet „Kind(er) gehörloser Eltern“ – „child(ren) of deaf adults“. Dieses Jahr wurde Isabella Rausch – selbst mit gehörlosen Eltern aufgewachsen – interviewt. Im Interview werden verschiedene brennende Themen angesprochen und erläutert, mit welchen CODAs oftmals in ihrer Kindheit bzw. Jugend konfrontiert sind. Kinderrechte gelten auch für CODAs Helene Jarmer, Geschäftsführerin des ServiceCenter ÖGS.barrierefrei, und selbst Mutter mahnt: „"Kinder sollen nicht in die Situation kommen müssen, dass sie aufgrund des Mangels an professionellen ÖGS-DolmetscherInnen Dolmetschtätigkeiten leisten müssen." Dies gilt auch für Notfälle, wo gehörlosen Eltern 24/7-Dolmetschdienste zur Verfügung stehen sollen, damit diese nicht ihre Kinder für diese Dienste als „Vermittler“ einsetzen müssen. Kinder sollen Kind sein dürfen. CODAs haben die gleichen Rechte wie Kinder in einer hörenden Umgebung.“ „Dolmetschsituationen“ für Kinder gehörloser Eltern Isabella Rausch erklärt: „CODAs sind hörende Kinder, deren Eltern gehörlos sind: Österreichische Gebärdensprache ist meist deren Erstsprache.“ und führt weiter aus: „"Es ist alarmierend, wie oft schon junge Kinder aufgefordert werden, Gespräche für ihre Eltern zu übernehmen und bei Verständnisproblemen zwischen ÖGS und Deutsch zu vermitteln." Kinderarbeit ist in Österreich schon lange verboten. Inhalte lassen sich manchmal durch einfache Gesten zeigen. Wenn Stift und Papier bzw. Handytippen nicht ausreicht, wird der Einsatz von Dolmetschdienstleistenden empfohlen. Besonders wenn es um heikle Themen geht (wie z.B. Medikamente, Verträge und Finanzen): Kinder sind vor Überforderung zu schützen.“ Rückfragen & Kontakt: ServiceCenter ÖGS.barrierefrei Karin Cech, MA 01/ 64 10 510 - 12 publicrelations@oegsbarrierefrei.at OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BAR0001 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170221_OTS0090/tag-... Quelle: OTS0090, 21. Feb. 2017, 11:39 |