"[...] (LK) Mit Kurzzeitpflege kann eine pflegebedürftige Person zeitlich befristet einen Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus in Anspruch nehmen. Damit sollen vor allem Angehörige entlastet werden. Grundsätzlich ist Kurzzeitpflege in allen 74 Seniorenwohnhäusern im gesamten Bundesland möglich, sofern ein Platz frei ist. Es gibt aber auch 66 ausgewiesene Kurzzeitpflegeplätze im ganzen Land und damit auch in jedem Bezirk. [...]"
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http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&na...Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 01.02.2018
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