Wiener Programm für Frauengesundheit
Gesundheit wird durch biologische, psychische und soziale Einflüsse sowie durch Umweltfaktoren geprägt. In den Arbeitsschwerpunkten des Programms für Frauengesundheit werden aktuelle Entwicklungen sowie die Vielfalt von Frauenleben berücksichtigt.
-> Chancengerechtigkeit
Geschlecht, sozialer Status und Einkommen beeinflussen nachhaltig die Gesundheit von Frauen.
Gewalt
-> Beziehungsgewalt, familiäre Gewalt und sexualisierte Gewalt sind gesellschaftliche Probleme mit negativen Folgen für die Gesundheit der Betroffenen.
-> Körpernormen
Das Wiener Programm für Frauengesundheit kämpft für ein gesundes Körperbild und prangert unerreichbare Schönheitsideale an.
-> Lebensphasen
Für das Wiener Programm für Frauengesundheit steht die psychische und physische Gesundheit von Mädchen und Frauen in unterschiedlichen Lebensphasen im Vordergrund.
www.frauengesundheit.wien.at
euline: Hotline gegen Gewalt - Hilfe für für gewalttätige Männer und Frauen
Die euline „Hotline zur Prävention von Gewalt“ bietet Menschen, die aus Ärger, Wut, Enttäuschung, Überforderung, Ohnmacht oder auch aus Verzweiflung schlagen, treten, schubsen oder auf andere Art gewalttätig werden, eine erste niedrigschwellige Hilfe an und vermittelt die Hilfesuchenden an professionelle und erfahrene Gewaltberater.
Anrufende können bei einem Anruf vollkommen anonym bleiben.
Bei der Hotline beraten erfahrene Berater, die schon seit Jahren gewalttätigen Menschen helfen, ihre Gewalttätigkeit hinter sich zu lassen. Alle Telefonberater haben eine dreijährige Weiterbildung zum Gewaltberater oder Tätertherapeuten erfolgreich absolviert. Sie arbeiten an der Gewalthotline ehrenamtlich.
Ein Beratungsgespräch an der Hotline kostet in Österreich 2 Cent pro Minute aus dem Festnetz, bei einem Anruf über Mobiltelefon sind die Telefongebühren vom jeweilign Vertrag der Telefongesellschaft abhängig.
www.gewalt-hotline.net

Österreichischer Suchthilfekompass
Der Suchthilfekompass ist ein elektronisches Verzeichnis und bietet derzeit Informationen zu jenen Drogenhilfeeinrichtungen, die gemäß § 15 Suchtmittelgesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht sind. Dabei handelt es sich um ambulante oder stationäre Einrichtungen, die für die Durchführung gesundheitsbezogener Maßnahmen zur Verfügung stehen. Einrichtungsprofile verschaffen einen umfassenden und differenzierten Überblick über die zur Verfügung stehenden Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten.
suchthilfekompass.goeg.at
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